Details

Schneider, Norbert
Reisenkostentabelle für auswärtige Anwälte 2016
Entfernungstabelle für Amtsgerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke
Deutscher Anwaltverlag
978-3-8240-1427-9
1. Aufl. 2016 / 68 S.
Tabelle

24,00 €

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Kurzbeschreibung

Mit der neuen Entfernungstabelle für auswärtige Anwälte von Norbert Schneider Reisekosten ab sofort immer einfach, schnell und in optimaler Höhe abrechnen!

Viele Anwälte meinen, dass ihr Mandant keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung hat, wenn der Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk kommt. Das stimmt so nicht. Auch bei PKH- und VKH-Beiordnungen werden nach einhelliger Rechtsprechung zumindest die Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks von der Landeskasse übernommen. Gleiches gilt im Falle der Kostenerstattung „Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind dessen tatsächliche Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig.“ (LG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2014 - 6 O 455/11 / OLG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2015 - 9 W 26/15). Allerdings ist die Berechnung der erstattungsfähigen Reisekosten alles andere als einfach.

Die Reisekostenabrechnung für auswärtige Anwälte war bisher kompliziert und aufwendig!

Um die Fahrkosten also voll auszuschöpfen, muss der Anwalt nicht nur die Adresse des Gerichts, sondern auch die Grenzen des jeweiligen Gerichtsbezirks kennen. Ist das ermittelt, muss er den vom Gericht am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks heraussuchen, um per Routenplaner die Entfernung zwischen beiden Orten zu ermitteln. Zu kompliziert und zu aufwendig? Stimmt!

Ab sofort Reisekosten als auswärtiger Anwalt ganz einfach, schnell und korrekt abrechnen!

Ganz einfach geht die optimale Berechnung der Fahrtkosten mit der „Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte“ von Norbert Schneider. Hier sind sämtliche Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte ausgelistet, dazu der jeweils entfernteste Ort im Gerichtsbezirk und die Entfernung zwischen beiden Orten. In Sekundenschnelle finden Sie die richtige Kilometerzahl heraus, die Sie bei einem Auswärtstermin maximal abrechnen können. Zusätzlich von Norbert Schneider formulierte Textbausteine für die PKH-/VKH-Festsetzung und die Kostenerstattung erleichtern die Argumentation und Durchsetzung der Ansprüche, so dass der erfolgreichen Abrechnung und Kostenerstattung auch bei Auswärtsterminen nichts mehr im Wege steht. Einfacher geht es nicht.